Allgemeine Vertrags- und Dienstleistungsbedingungen

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Allgemeine Vertrags- und Dienstleistungsbedingungen

  1. Angaben des Dienstleisters
  2. Allgemeines
  3. Die Vertragspartei
  4. Errichtung des Vertrags, Art und Modifizierung der Reservierung, Benachrichtigungspflicht
  5. Absagebedingungen
  6. Preise
  7. Ermäßigungen für Familien
  8. Zahlungsmodalitäten, Garantie
  9. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung
  10. Digitaler Dokumentenscanner und VIZA-System
  11. Haustiere
  12. Ablehnung der Vertragserfüllung, Auflösung der Dienstleistungspflicht
  13. Unterkunftsgarantie
  14. Krankheit, Tod des Gastes
  15. Rechte der Vertragspartei
  16. Verpflichtungen der Vertragspartei
  17. Schadenersatzpflicht der Vertragspartei
  18. Rechte des Dienstleisters
  19. Verpflichtungen des Dienstleisters
  20. Schadenersatzpflicht des Dienstleisters
  21. Verschwiegenheit
  22. Höhere Gewalt
  23. Anwendbares Recht, verfahrendes Gericht in dem Rechtsgeschäft zwischen den Parteien
  24. Webseite

1. Angaben des Dienstleisters

Hotel Carbona Gyógyszálloda Részvénytársaság

Kurzname: Hotel Carbona ZRt.

Sitz: 8380 Hévíz, Attila utca 1.

Firmenbuchnummer: 20-10-040147

Steuernummer: 11530941-2-20

2. Allgemeines

2.1. Die vorliegenden „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ regeln die Inanspruchnahme der Unterkunft des Dienstleisters und deren Dienstleistungen.

2.2. Die speziellen, individuellen Bedingungen sind nicht Teil dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, sie schließen jedoch den Abschluss von separaten Vereinbarungen mit Reiseveranstaltern, Organisatoren mit anderen, der Art des Geschäfts entsprechenden Konditionen nicht aus.

3. Die Vertragspartei

3.1. Die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.

3.2. Wenn die Bestellungen der Dienstleistungen direkt vom Gast an den Dienstleister abgegeben werden, so ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam – im Falle der Erfüllung der Bedingungen – Vertragsparteien (nachfolgend Parteien genannt).

3.3. Wenn die Bestellungen der Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einem Dritten (nachfolgend Vermittler genannt) an den Dienstleister abgegeben werden, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit in dem vom Dienstleister und Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

3.4 Im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken der Tätigkeit kann der Dienstleister die Dienstleistungen nur in dem Fall sichern, wenn Name und Anschrift des Gastes vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung dem Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

4. Errichtung des Vertrags, Art und Modifizierung der Reservierung, Benachrichtigungspflicht

4.1. Auf die mündliche oder schriftliche Anfrage des Gastes wird vom Dienstleister ein Angebot zugesandt. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach Absendung des Angebots keine konkrete Bestellung einlangt, ist der Dienstleister nicht mehr an das Angebot gebunden.

4.2. Der Vertrag wird durch die schriftliche Rückbestätigung der schriftlich oder mündlich abgegebenen Bestellung des Gastes seitens des Dienstleisters errichtet, und somit gilt dies als ein schriftlich abgeschlossener Vertrag. Eine mündlich abgegebene Reservierung, Vereinbarung, Modifizierung oder deren mündliche Rückbestätigung seitens des Dienstleisters gilt nicht als Vertrag.

4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung ist befristet.

4.3.1. Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf der befristeten Zeit endgültig verlässt, ist der Dienstleister zum vollständigen Gegenwert der vertraglich vereinbarten Dienstleistung berechtigt. Der Dienstleister ist berechtigt, das vorzeitig leer gewordene Zimmer erneut zu verkaufen.

4.3.2. Zur seitens des Gastes beantragten Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung ist die vorherige Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. In diesem Fall kann der Dienstleister die Zahlung der bereits erfüllten Dienstleistung ausbedingen.

4.4. Zur Modifizierung und/oder Ergänzung des Vertrags ist die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung der Parteien erforderlich.

5. Absagebedingungen

5.1. im Falle einer Reservierung zu einem Wert bis 1500,- € bzw. 450.000

HUF:

a) Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen durch die Anzahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere, im Vertrag festgehaltene Weise nicht absicherte, erlischt die Leistungsverpflichtung des Dienstleisters nach 18:00 Uhr lokaler Zeit des Anreisetages.

b) Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistungen durch die Anzahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere, im Vertrag festgehaltene Weise absicherte, und bis 18:00 Uhr lokale Zeit des Anreisetages nicht ankommt oder nicht meldet, später zu kommen, wird vom Dienstleister eine Vertragsstrafe in einer im Vertrag festgelegten Höhe, aber mindestens in der Höhe der Gebühren für einen Tag geltend gemacht. In diesem Fall wird die Unterkunft der Vertragspartei bis zum 12:00 des kommenden Tages reserviert und danach erlischt die Dienstleistungspflicht des Dienstleisters.

5.2. im Falle einer Reservierung zu einem Wert über 1500,- € bzw.

450.000,- HUF:

Kündigungsmodalitäten:

bis 21 Tage vor Ankunft kostenfreie Stornierung (keine Vertragsstrafe)

ab 21 bis 15 Tage vor Ankunft: 20%

ab 14 bis 8 Tage vor Ankunft: 30%

ab 7 Tag bis 5 Tage vor Ankunft: 40%

ab 4 Tage oder 0 Tage vor Ankunft, oder im Falle von „no show” wird 50%

Vertragsstrafe berechnet.

5.3. Im Falle von Reservierung von Produkten mit besonderen Bedingungen, Gruppenreisen oder Veranstaltungen werden vom Dienstleister von den Obigen abweichenden, in einem separaten Vertrag festgehaltenen Bedingungen festgelegt.

6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise (Rack Rate) des Hotels werden im Hotelzimmer oder an der Rezeption des Hotels ausgehängt. Die Preislisten anderer Dienstleistungen stehen in den gegebenen Bereichen des Hotels (Restaurant, Heilbereich, Wellness) zur Verfügung.

6.2. Der Dienstleister ist berechtigt, seine veröffentlichten Preise ohne eine vorherige Anmeldung frei zu modifizieren.

6.3. Die Preise beinhalten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Umsatzsteuer (ÁFA) in der gesetzlich festgelegten Höhe. Der Dienstleister ist berechtigt, die aus der Modifizierung des Steuergesetzes (ÁFA) resultierenden Mehrkosten, mit einer vorherigen Benachrichtigung auf den Gast abzuwälzen. Die Kurtaxen sind extra über die Unterkunftsgebühren hinaus zu entrichten.

6.4. Die aktuellen Ermäßigungen, Aktionen und weitere Angebote werden an der Seite carbona.hu veröffentlicht.

7. Ermäßigungen für Familien

7.1. Die Unterkunft ist für Kinder bis 6 Jahre frei, wenn das Kind mit den Eltern in einem Zimmer ist. Im Falle von 2 Erwachsenen mit mehreren Kindern bis 6 Jahre sind statt einem Doppelzimmer zwei Einzelzimmer zu zahlen.

7.2. Die Preise für Kinder über 6 Jahre sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

7.3. In einem Standard oder Superior Doppelzimmer kann maximal ein Zusatzbett unterbracht werden. Die Zimmer der Kategorie Standard Plus können nicht mit Zusatzbetten versehen werden.

8. Zahlungsmodalitäten, Garantie

Individuelle Gäste:

8.1. Der Dienstleister beansprucht den Gegenwert seiner, gegenüber der Vertragspartei erbrachten Dienstleistungen spätestens nach deren Inanspruchnahme, vor dem Verlassen des Hotels.

8.2. Zum Garantieren der vertragsgemäßen Inanspruchnahme der Dienstleistung sowie der Bezahlung des Gegenwertes ist der Dienstleister berechtigt:

a) eine Kreditkarten-Garantie zu verlangen, wobei der Gegenwert des bestellten und rückbestätigten Dienstleistung an der Kreditkarte gesperrt wird

b) eine Anzahlung bezüglich eines Teils oder der gesamten Teilnahmegebühr zu verlangen

8.3. Die Vertragspartei kann die Rechnung in HUF begleichen und/oder

a) in jeglicher, von dem Dienstleister akzeptierten Währung bezahlen. Die Umrechnung bzw. die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall zu dem am Tag des Erfüllungszeitpunktes der von dem Gast in Anspruch genommenen Leistungen gültigen Devisenverkaufskurs der kontoführenden Bank des Dienstleisters.

8.4. Sämtliche, mit der Anwendung der Zahlungsart verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Gastes.

Reisebüros:

Der mit dem Dienstleister abgeschlossene Vertrag beinhaltet die individuellen Zahlungsbedingungen.

9. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung

9.1. Der Gast kann das Hotelzimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr benutzen (Check in) und am letzten Tag hat der Gast das Zimmer bis 10:00 Uhr zu verlassen (Check out), wenn erlaubt dar der Gast bis 11:00 Uhr im Zimmer bleiben.

9.2. Wenn der Gast das Zimmer am Anreisetag vor 9:00 Uhr benutzen möchte, wird dafür die vorherige Nacht verrechnet.

9.3. Ab 11:00 Uhr verrechnen wir eine Verlängerungsgebühr für das Zimmer, die HUF 12.500,-/Tag beträgt und wenn dies bezahlt wird, kann man am selben Tag bis 18:00 Uhr im Zimmer bleiben (late Check out). Ferner ist auch eine frühzeitige Anreise möglich (early Check in). Die Gebühr dafür beträgt HUF 12.500,-/Tag beträgt und wenn dies bezahlt wird, kann man das Zimmer bereits ab 9:00 Uhr desselben Tages benutzen.

9.4. Kinder unter 14 Jahren können das Thermalbad nur auf ärztliche Verordnung und gegen Vorlage einer ärztlichen Überweisung nutzen.

10. Digitaler Dokumentenscanner und VIZA-System

Im Sinne des geltenden Gesetzes ist eine Voraussetzung für die Anmeldung und die Übernahme des Zimmers die Vorlage eines Lichtbildausweises (EU-Personalausweis oder Reisepass) an der Rezeption bei der Ankunft zum Nachweis der persönlichen Daten der Gäste sowie dessen Scannen mit einem digitalen Dokumentenscanner seitens des Hotels. Alle Gäste ‒ ab 1. 1. 2022 auch Kinder bis 14 Jahre ‒ müssen bei ihrer Ankunft einen Lichtbildausweis zur Identifizierung vorlegen.

Legt der Gast bei seiner Ankunft kein persönliches Ausweisdokument vor, hat das Hotel im Sinne des geltenden Gesetzes die Beherbergungsleistung zu verweigern. Das Hotel ist ab dem 1. September 2021 verpflichtet, die Daten an die Geschlossene Gästeinformationsdatenbank (VIZA) zu übermitteln.

Im Falle einer Verweigerung des Aufenthaltes aufgrund des Gesetzes hat das Hotel keinen Anspruch auf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahlung bzw. Stornierungs- oder Änderungsgebühr.

11. Haustiere

11.1. In die Unterkünfte des Dienstleisters können Haustiere bis zu einer Größe von maximal 20 kg mitgebracht werden. Haustiere können im Hotelzimmer mit der Aufsicht des Gastes gehalten werden und die gemeinsamen Räumlichkeiten können zum Erreichen des Zimmers genutzt werden, aber die sonstigen Räumlichkeiten (Restaurant, Schwimmbad usw.) können nicht besucht werden. Der Aufpreis für Haustiere ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

11.2 Das Mitbringen von Haustieren hat der Gast bei der Reservierung im Voraus zu melden. Wenn der Gast diesen Wunsch nicht im Voraus mitteilt, dann stellt der Dienstleister dem Gast die Kosten des auf der gültigen Preisliste des jeweiligen Tages befindlichen Extra-Haustier-Aufpreises in Rechnung.

11.3. Der Gast ist vollumfänglich verantwortlich für Schäden, welche vom Haustier verursacht werden, die Kosten von eventuellen extra Reinigungen werden vom Gast vor Ort bezahlt und der Schadenersatz gilt in der in Punkt 16. genannten Höhe.

12. Ablehnung der Vertragserfüllung, Auflösung der Dienstleistungspflicht

12.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag bezüglich Unterkunft-Dienstleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und somit die Leistung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:

a) der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer bzw. die Anlage nicht bestimmungsgemäß nutzt

b) der Gast sich hinsichtlich der Sicherheit der Unterkunft, deren Ordnung, deren Mitarbeiter beanstandbar, grob verhält, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, drohendes, beleidigendes oder anderes inakzeptable Verhalten aufweist

c) der Gast eine ansteckende Krankheit hat.

d) die Vertragspartei der vertraglich festgelegten Verpflichtung zur Anzahlungszahlung bis zum bestimmten Zeitpunkt nicht nachkommt

12.2. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen höherer Gewalt nicht erfüllt wird, wird der Vertrag aufgelöst.

13. Unterkunftsgarantie

13.1. Wenn das Hotel des Dienstleisters die im Vertrag festgehaltenen Dienstleistungen aus eigenem Fehler (z.B.: Overbooking, temporäre Betriebsprobleme usw.) nicht sichern kann, ist der Dienstleister verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes Sorge zu tragen.

13.2. Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die im Vertrag festgehaltenen Dienstleistungen, zu dem darin rückbestätigten Preis, für die darin bestimmte Periode – oder bis zur Abwendung der Hinderung – in einer anderen Unterkunft der gleichen oder höheren Kategorie sicherzustellen/anzubieten. Sämtliche Kosten der Ersatzunterkunft hat der Dienstleister zu zahlen

b) dem Gast unentgeltlich einmal eine Anrufmöglichkeit zur Mitteilung der Änderung der Unterkunft zu gewähren

c) dem Gast gratis Transfer zur Ersatzunterkunft zu gewähren bzw. dies für den späteren Rückkehr zu gewähren

13.3. Wenn der Dienstleister dieser Verpflichtungen restlos nachkommt bzw. wenn der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft akzeptierte, ist die Vertragspartei zu einem nachträglichen Schadenersatzanspruch nicht berechtigt.

14. Krankheit, Tod des Gastes

14.1. Wenn der Gast sich während der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung krank wird und nicht im Stande ist, für sich selbst vorzugehen, wird vom Dienstleister ärztliche Hilfe angeboten.

14.2. Im Falle von Krankheit/Tod des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Kostenersatz seitens des Verwandten, Erben bzw. Rechnungszahlers des Kranken/Verstorbenen; und zwar im Hinblick auf die ärztlichen- und Verfahrenskosten, den Gegenwert der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie die Schäden, die im Zusammenhang mit der Krankheit/des Todes an Einrichtungen und Einrichtungsgegenständen.

15. Rechte der Vertragspartei

15.1. Im Sinne des Vertrags ist der Gast berechtigt, das bestellte Zimmer sowie jene Anlagen der Unterkunft bestimmungsgemäß zu nutzen, die zum gewöhnlichen Umfang der Dienstleistungen gehören und für welche keine speziellen Bedingungen gelten.

15.2. Während des Aufenthaltes in der Unterkunft kann sich der Gast bezüglich der Erfüllung der erbrachten Dienstleistungen beschweren. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Behandlung der während dieser Periode ihm nachweislich schriftlich zugesandten (oder von ihm protokollierten) Beschwerden.

15.3. Das Recht des Gastes zur Beschwerde erlischt mit der Abreise von der Unterkunft.

16. Verpflichtungen der Vertragspartei

16.1. Die Vertragspartei ist verpflichtet, den Gegenwert der im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zum im Vertrag bestimmten Zeitpunkt und auf die darin bestimmte Art zu begleichen.

16.2. Der Gast sorgt dafür, dass die unter seiner Verantwortung gehörenden Kinder unter 14 Jahren sich nur mit der Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten.

16.3. Der Gast darf in die gastronomischen Räumlichkeiten des Hotels keine eigenen Lebensmittel und Getränke bringen.

17. Schadenersatzpflicht der Vertragspartei

Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die wegen dem Fehler des Gastes, seines Begleiters oder anderer unter seiner Verantwortung gehörenden Personen vom Dienstleister oder Dritten erleidet werden müssen. Der Gast hat die von ihm verursachten Schäden dem Dienstleister zu zahlen (z.B.: Extra Reinigung ab Brutto HUF 15.000,-). Diese Haftung besteht auch dann, wenn die geschädigte Partei die Wiederherstellung des Schadens direkt vom Dienstleister fordert.

18. Rechte des Dienstleisters

Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für die von ihm bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen pönalepflichtigen Dienstleistungen nicht nachkommt, steht dem Dienstleister bezüglich der ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenstände des Gastes ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen zu.

19. Verpflichtungen des Dienstleisters

Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die auf Grund eines Vertrags bestellte Unterkunft und andere Dienstleistungen gemäß den gültigen Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu leisten

b) die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen und die zur Behandlung des Problems erforderlichen Schritte zu setzen und dies auch schriftlich festzulegen

20. Schadenersatzpflicht des Dienstleisters

20.1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Haftung für alle Schäden, die der Gast innerhalb seiner Anlagen durch den Fehler des Dienstleisters oder seiner Angestellten erlitten hat.

20.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensereignisse, die aus einem außerhalb des Kreises der Angestellten und Gäste des Dienstleisters stehenden unabwendbaren Grund entstanden sind oder vom Gast selbst verursacht wurden.

20.1.2. Der Dienstleister ist berechtigt, Räume im Hotel zu bestimmen, die der Gast nicht betreten darf. Für Schäden, Verletzungen in diesen Räumen wird Dienstleister keine Haftung übernommen.

20.1.3. Der Gast hat die von ihm erlittenen Schäden unverzüglich im Hotel anzumelden und alle erforderlichen Angaben dem Hotel zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensereignisses, eventuell zur Aufnahme des polizeilichen Protokolls/zum polizeilichen Verfahren notwendig sind.

20.2. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur dann, wenn die Sache ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen wurde.

20.2.1. Für persönliche Gegenstände, die in den gemeinschaftlichen Räumen oder in den Zimmern gelassen werden (inbegriffen auch Sachen und Gegenstände, die im Zimmersafe gelassen werden) wird vom Dienstleister keine Haftung übernommen.

20.2.2. Für Wertgegenstände, die in dem im Parkplatz des Dienstleisters stehenden Fahrzeugen gelassen werden, wird vom Dienstleister keine Haftung übernommen und die Schäden an den parkenden Wagen werden vom Dienstleister untersucht und wenn die Schäden aus einem ihm zuzurechnenden Grund erfolgten, dann leistet er Ersatz dafür.

20.3 Die Höhe des Schadenersatzes beträgt das Fünfzigfache des Zimmertagespreises gemäß Vertrag, ausgenommen wenn die Schäden geringer sind.

21. Verschwiegenheit

Im Rahmen der Erfüllung der im Vertrag festgelegten Verpflichtung ist der Dienstleister verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. LXIII aus dem Jahre 1992 über den Schutz persönlicher Angaben und die Öffentlichkeit von Angaben im allgemeinen Interesse sowie der Rechtsvorschriften bezüglich Datenschutz – und wenn dies die Vertragspartei dem Dienstleister mitteilte – den internen Regeln der Vertragspartei vorzugehen.

22. Höhere Gewalt

Der Grund oder der Umstand (z.B.: Krieg, Feuer, Hochwasser, Wetterextreme, Stromausfall, Streik) über welchen die Partei keine Kontrolle hat (höhere Gewalt) entlastet jedwede Partei von der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, solange dieser Grund oder Umstand besteht. Die Parteien sind einverstanden, alles Mögliche zu unternehmen, um die Möglichkeit des Ereignisses dieser Gründe und Umstände auf ein Minimum zu reduzieren und den dadurch entstehenden Schaden oder Verzug schnellstmöglich zu korrigieren.

23. Anwendbares Recht, verfahrendes Gericht in dem Rechtsgeschäft zwischen den Parteien

Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei sind die Bestimmungen des Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs maßgebend. Für die Abwicklung jedwedes aus dem Dienstleistungsvertrag resultierenden Rechtsstreites ist das nach dem Dienstleistungsort zuständige Gericht berechtigt.

24. Webseite

24.1 Verweise und Links

Die Hotel Carbona Zrt. hat keinen Einfluss auf Planung und Inhalt von Materialien Dritter, auf welche auf ihren Webseiten Verweise oder Links zu finden sind.

24.2 Urheberrecht

Die Gestaltung der Webseiten, der verwendeten Diagramme, Bilder und Logos sowie die Sammlung individueller Zustimmungen sind urheberrechtlich geschützt. Kopierung und Verwendung von Diagrammen, Bildern oder Texte in andere elektronische oder gedruckte Publikationen sind ohne die Zustimmung der Hotel Carbona Zrt. nicht zugelassen.

24.3. Cookies

Beim Besuch unserer Webseiten entsteht ein sich wiederholender Cookie (eine kleine Textdatei), die auf der Festplatte Ihres Computers gespeichert wird. Ein Cookie ermöglicht, Sie zu erkennen, wenn Sie unsere Webseite besuchen und erleichtert dadurch Ihre Navigation auf der Seite.

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Um Ihre Sicherheit zu garantieren und eine besonders vertrauliche Datenverwaltung zu gewährleisten werden von der Hotel Carbona Zrt. auf ihren Webseiten SSL Datenschutzkodiersoftware für die online-Buchungen angewandt. Ihre Kreditkartennummer und jegliche weitere Informationen, die Sie bei der Ausfüllung verschiedener Fragebogen eingeben, werden automatisch zwecks Datenschutz kodiert und stehen im Laufe der Weiterleitung innerhalb des Netzwerkes unter Schutz. Sobald die Information zu unserem Server kommt, wird dies dekodiert mit Hilfe eines individuellen Schlüssels. SSL ermöglicht Ihrem Browser den Kontakt zu unserer Webseite und eine Vereinbarung in einem sicheren Kommunikationskanal auf übersichtliche Weise. SSL ist das weitestgehend angewandte und erfolgreichste Transaktionssicherheitssystem von heute. Zur Verwendung dieses Systems müssen Sie lediglich die Kompatibilität Ihres Browsers überprüfen.

24.6. Newsletter Anmeldung

Im Falle einer Anmeldung zum Newsletter, stimmt der Benutzer mit der freiwilligen Angabe von Name und E-Mail Adresse zu, dass die Hotel Carbona Zrt. ihm elektronische Mails zuschickt. Die Hotel Carbona Zrt. gewährleistet, dass der Benutzer sich jederzeit von der Mailingliste austragen kann durch Anklicken des Links an der unteren Seite der E-Mails sowie durch einen diesbezüglichen Antrag an marketing@carbona.hu.